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Asbestgefährdung bei Elektroarbeiten

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Asbest war als Baustoff jahrzehntelang sehr beliebt. Seine Eigenschaften, wie Hitzebeständigkeit, Chemikalienresistenz und hohe Elastizität, dazu thermische wie elektrische Isolierfähigkeit, ermöglichten eine Fülle von Anwendungen. Die Gesundheitsrisiken, insbesondere die krebserzeugende Wirkung der Asbestfasern, sind lange bekannt. Jeder, der mit asbesthaltigen Materialien umgeht, sie bearbeitet oder entsorgt, ist gefährdet. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die mit Sanierungen oder Abriss zu tun haben, zudem, neben Dachdeckern oder Aufzugsbauern, auch Elektroinstallationsbetriebe. Bei Elektroarbeiten in Gebäuden, die vor 1990 errichtet wurden, müssen Sie sich stets bewusst sein, dass Asbestgefahren lauern könnten.

Gemäss der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe ist die Verwendung von Asbest in der Schweiz seit 1990 verboten. Aber Asbest ist längst noch nicht aus Häusern und Wohnungen verschwunden. Obschon seit mehr als zwanzig Jahren verboten, besteht bis heute keine Pflicht, asbesthaltige Materialien aus Gebäuden, die vor 1990 eingebaut wurden, zu entfernen. Nur wo freigesetzte Asbestfasern die Gesundheit des Menschen akut gefährden, muss der Asbest beseitigt werden.

Auch der Elektrofachmann stösst in der täglichen Praxis nach wie vor auf Asbest, beispielsweise bei folgenden Arbeiten:

  • Der überdachte Fahrradabstellplatz einer Wohnanlage soll mit einer Beleuchtung versehen werden. Schon beim Säubern der Wellplatten mit dem Hochdruckreiniger werden Fasern freigesetzt, erst recht beim Schleifen oder Anbohren und dem Verlegen von Leitungen.
  • Auf dem Dach einer Scheune soll eine Solaranlage montiert werden. Dabei ist Staub kaum zu vermeiden. Bestehen die Dachplatten aus Asbestzement, enthalten die Stäube krebserzeugende Asbestfasern.
  • Bei Umbauarbeiten in einem Gewerbebetrieb wird eine nicht mehr benötigte Abstellkammer zum neuen Serverraum. Hinter der abgehängten Zwischendecke müssen jede Menge Strom- und Datenleitungen verlegt werden. Enthalten die Deckenplatten Asbest, werden bei jeder Bearbeitung oder Beschädigung Fasern freigesetzt.

Auch beim Arbeiten an Elektroleitungen, die durch asbesthaltige Brandabschottungen geführt sind, müssen Sie mit Asbestrisiken rechnen. Selbst die Verkleidung älterer Elektroschränke oder Nachtspeicheröfen können Asbest enthalten.

Seit 2009 besteht eine sogenannte «Ermittlungspflicht» im Zusammenhang mit besonders gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Asbest: Vor Beginn von Bauarbeiten muss abgeklärt werden, ob im betreffenden Gebäude asbesthaltige Produkte eingebaut wurden (Art. 3 Bauarbeitenverordnung BauAV). Bei Verdacht auf Asbest ist der Arbeitgeber verpflichtet, die damit verbundenen Risiken sorgfältig zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmassnahmen zu planen. Wird Asbest im Verlauf der Arbeiten unerwartet vorgefunden, sind die betroffenen Tätigkeiten erst einmal einzustellen. Auch die Bauherrschaft muss informiert werden. Sie ist für die Sanierung verantwortlich und trägt die entsprechenden Kosten. Dabei ist zu beachten, dass bestimmte Arbeiten nur von Spezialfirmen ausgeführt werden dürfen, die von der Suva anerkannt sind.

Im Bereich der Elektroinstallationen betrifft ein Vorkommen von Asbest hauptsächlich das Elektrotableau. Wir sind keine Asbestsanierungsfirma, jedoch dürfen wir, durch die SUVA geschult, eine einzelne Schaltgerätekombination (SGK) mit schwachgebundenem Asbest, mit einer Fläche von maximal 0,5 Quadratmetern, demontieren, sofern dies ohne Zerstörung der SGK möglich ist. Festgebundener Asbest darf ebenfalls demontiert werden. Aus diesem Grund sind wir mit den nötigen Materialien, wie Asbeststaubsauger, Schutzanzügen, Schutzmasken PP3 und den nötigen Entsorgungssäcken ausgestattet. Einem Wechsel Ihres asbesthaltigen Elektrotableaus steht aus unserer Sicht nichts im Wege.

Haben Sie Fragen zum Thema Asbest Bereich der Elektroinstallationen? Kontaktieren Sie uns.