Eigenmietwert wird abgeschafft – was das für Hauseigentümer bedeutet
Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung einen historischen Systemwechsel beschlossen: Die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutzte Liegenschaften. Damit endet ein fast hundertjähriges Besteuerungsmodell – mit spürbaren Folgen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, insbesondere im Bereich der Steuerabzüge.
Was wurde konkret beschlossen?
Mit dem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung entfällt gleichzeitig auch die Möglichkeit, viele bisher bekannte Steuerabzüge geltend zu machen. Dazu gehören insbesondere Kosten für den Unterhalt sowie Investitionen in die Liegenschaft – zum Beispiel für Elektroinstallationen, Dachsanierungen oder Fensterersatz. Auch energetische Sanierungen wie Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen können künftig betroffen sein. Zwar sieht der Bund vor, dass die Kantone gewisse umweltfreundliche Investitionen auch in Zukunft steuerlich begünstigen dürfen – ob und in welchem Umfang der Kanton Bern davon Gebrauch macht, ist derzeit jedoch noch offen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Wer Investitionen plant, sollte jetzt genau hinschauen. Ein konkretes Beispiel:
Ein Hauseigentümer möchte seine veraltete Elektrohauptverteilung ersetzen – unter anderem, weil sie sicherheitstechnisch überholt ist und möglicherweise asbesthaltige Materialien verbaut wurden. Gleichzeitig plant er, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren und damit künftig auch eine neue Wärmepumpenheizung zu betreiben.
Solche Massnahmen sind sinnvoll und teilweise notwendig. Doch künftig unterscheiden sich deren steuerliche Behandlung deutlich:
Der Ersatz der Elektroverteilung gilt als Unterhalt – und wird nach Inkrafttreten der Reform nicht mehr abzugsfähig sein. Hingegen zählen Photovoltaikanlagen und Wärmepumpenheizungen zu umweltschonenden Investitionen. Diese könnten im Kanton Bern auch nach dem Systemwechsel noch abzugsfähig bleiben – ganz sicher ist das aber nicht.
Was ist jetzt zu tun?
Die Reform tritt nicht sofort in Kraft – eine Übergangsfrist bleibt. Während dieser Zeit gelten die heutigen Abzugsregelungen weiterhin. Umso wichtiger ist es, geplante Investitionen rechtzeitig zu prüfen und sinnvoll zu terminieren. Gerade bei Arbeiten, die ohnehin anstehen, kann sich eine gute Planung lohnen – nicht nur technisch, sondern auch steuerlich.
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