Trotz Verbots bedroht Asbest nach wie vor die Gesundheit. Bis 1990 wurde Asbest in die Schweiz importiert und verbaut. Der gefährliche Werkstoff ist deshalb immer noch in vielen Gebäuden und Elektroinstallationen anzutreffen. Solange Asbest in Baumaterialien fest gebunden ist, stellt er keine Gefahr dar. Wer jedoch bei Umbau-, Unterhalts- und Renovationsarbeiten Asbestfasern freisetzt und einatmet, gefährdet seine Gesundheit in hohem Masse. Um sich und andere zu schützen müssen Sie wissen, wo Asbest vorkommen kann dann und richtig handeln.
Wir sind keine Asbestsanierungsfirma, jedoch dürfen wir, durch die SUVA geschult, eine einzelne Schaltgerätekombination (SGK) mit schwachgebundenem Asbest, mit einer Fläche von maximal 0,5 m², demontieren, sofern dies ohne Zerstörung der SGK möglich ist. Festgebundener Asbest darf ebenfalls demontiert werden.
Aus diesem Grund sind wir mit den nötigen Materialien, wie Asbeststaubsauger, Schutzanzügen, Schutzmasken PP3 und den nötigen Entsorgungssäcken ausgestattet. Einem Wechsel Ihres asbesthaltigen Elektrotableaus steht daher, aus unserer Sicht, nichts im Wege.