Du bist in der 8. oder 9. oder sogar schon in der 10. Klasse und möchtest bei uns eine Schnupperlehre als Elektroinstallateur/in bzw. Montage-Elektriker/in absolvieren? Wir bieten dir gerne eine Möglichkeit dazu.

Dazu brauchen wir aber deine Anmeldung per Online-Formular, so dass wir alle nötigen Angaben haben. Um möglichst viele Fragen im Vorfeld bereits zu klären, haben wir dir hier unsere Voraussetzungen notiert.

Nun liegt es an dir, fülle das Online-Formular aus, wir melden uns bei dir per E-Mail und geben eine mögliche Schnupperwoche bekannt. Falls dir der Zeitpunkt passt, machen wir das Datum fix.

Für eine Lehrstelle bei uns ist eine absolvierte Schnupperlehre bei uns Pflicht. Wir freuen uns auf dich!

Sinn und Zweck:

Die Schnupperlehre will dem vor der Berufswahl stehenden Jugendlichen Gelegenheit geben, durch praktische Arbeit und eigene Anschauung abzuklären, ob er für den ihn interessierten Beruf die erforderlichen Voraussetzungen und Neigungen erfüllt.

Dauer, Ar­beits­zeit:

Die Schnupperlehre dauert eine volle Arbeitswoche, von Montag bis Freitag. Unsere Arbeitszeiten sind:

Montag – Donnerstag 07:00 – 09:00 / 09:30 – 12:00 / 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 07:00 – 09:00 / 09:30 – 12:00 / 13:00 – 16:00 Uhr

Start und Ende der Arbeitszeit ist eigentlich immer das Firmendomizil. Sollte sich dies ausnahmsweise ändern, haben die Schnupperlernenden Zeit, dies zu Hause zu kommunizieren. In der Firma stehen Getränke und eine Mikrowelle zur Verfügung.

Klei­dung & Werk­zeug

Für die Schnupperlehre sind Arbeitskleider anzuziehen. Das heisst, wir erwarten die Schnupperlernenden in Überhosen bzw. alten Kleidern mit massivem Schuhwerk. Bitte keine Turnhosen oder Turnschuhe! Das Werkzeug stellen wir den Schnupperlernenden für diese Zeit zur Verfügung.

Ein­satz & Ta­ge­buch

Die Schnupperlernenden werden, je nach Auftragsbuch, zu den nötigen Arbeitsorten in die verschiedensten Arbeitsbereiche, gemeinsam mit unseren angestellten Monteuren und Lernenden, mit dem Firmenfahrzeug mit mitfahren. Sie bekommen so innert einer Arbeitswoche möglichst viele Einblicke in die sehr vielfältige Arbeitswelt des Elektrikers.

Im Verlaufe der Schnupperwoche werdeb die Schnupperlernenden bei uns in der Firma noch einen Eignungstest, welcher von unserem Verband entwickelt worden ist, absolvieren. Für die Registration für diesen Test brauchen wir die Angaben, gemäss Online-Formular, welches Sie bitte ausfüllen.

Ent­schä­di­gung

Grundsätzlich werden keine Entschädigungen ausbezahlt. Bei guten Leistungen kann ein „Sackgeld“ entrichtet werden.

Ver­si­che­rungs­schutz

Unser Betrieb ist der SUVA unterstellt. In SUVA-unterstellten Betrieben bezieht sich der Versicherungsschutz bei Betriebsunfällen automatisch auch auf Schnupperlernende.

AHV-Bei­trags­pflicht

Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahres beitragspflichtig. Ein Erwerbstätiger, der am 15. August des laufenden Jahres 17 Jahre alt wird, muss also ab dem 1. Januar des folgenden Jahres Lohnbeiträge bezahlen. Aus diesem Grund sind wir auf Angabe des Geburtsdatums angewiesen.

Übrigens haben auch schon Sekundarlehrer bei uns eine Schnupperlehre absolviert, um das Wissen sowie den Ablauf ihren Schützlingen weitergeben zu können!