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Ersatz von alten Halogen-Stehleuchten wird gefördert

Floor lamp isolated

Steht bei Ihnen zuhause eine ältere Stehleuchte? Dann spendet Ihnen unter Umständen eine «alte» Halogenlampe Licht. Wenn das so ist, sollten Sie das ändern. Warum?

Halogenlampen des Typs R7s sind wahre Stromfresser: Nur 7 Prozent der Energie werden bei diesen Lampen in Licht umgewandelt. Der Rest geht als Wärme verloren – diese Lampen können eine Hitze von über 2000 Grad entwickeln. Oft verkauft wurden 200- bis 500-Watt-Stablampen. Je nach Nutzungsdauer und Strompreis verursachen sie auch spürbare Kosten: ungefähr 50 bis 100 Franken für eine Lampe im Wohnzimmer dürfte für den jährlichen Energieverbrauch anfallen. 

Ersatz von alten Halogen-Stehleuchten wird gefördert
Stromhungrige Halogenlampen sollen rasch durch sparsame Leuchtmittel ersetzt werden. Wer jetzt wechselt, erhält sogar Geld vom Bund. Wie funktioniert die Förderung? Der Bund übernimmt bis zu 40 Prozent der Kosten für eine gute Beleuchtung bei Ihnen zuhause. Das Programm «alledin.ch» unterstützt den Ersatz der alten Halogen-Stehleuchten durch effiziente LED-Leuchten. «alledin.ch» übernimmt bis zu 40 Prozent (maximal 125 CHF) der Kosten der neuen Beleuchtung. Das Förderprogramm erleichtert so die Entscheidung zur Umstellung auf effiziente LED-Leuchten. Wer die alte Halogenstehleuchte entsorgt und eine neue effiziente LED-Leuchte kauft, die mindestens 125 CHF kostet, erhält bis zu 40 Prozent des Preises, oder maximal 125 CHF, vergütet. Die Aktion dauert bis Ende 2021.

Fragen und Antworten

Welche Leuchtmittel sind betroffen?

Die stabförmigen Halogenlampen (Sockeltyp R7s), mit sehr hohen elektrischen Leistungen (140 bis zu 1000 Watt), werden ab 1. September 2021 verboten. So sieht eine Halogenlampe R7 aus:

R7s

Hinweis: Der Anschluss ist 7mm breit, daher der Name R7s. Nur Leuchten mit dieser Lampe werden durch «alledin» unterstützt. Sie werden oft in Stehleuchten eingesetzt und sind in privaten Haushalten sehr verbreitet. Da es für diesen Lampentyp keinen passenden LED-Ersatz gibt (Probleme mit der Elektronik und zu wenig Licht), wird empfohlen, die ganze Leuchte zu ersetzen.

Wie viel Fördergeld erhält man?

Die Förderung beträgt 40 Prozent des Kaufpreises der neuen LED-Leuchte, jedoch maximal CHF 125.– pro LED-Leuchte. Diese erhöhten Beiträge gelten befristet bis Ende 2021 – aufgrund der Corona-Sofortmassnahmen des Bundesamtes für Energie. Ab 2022 beträgt die Förderung 25 Prozent des Kaufpreises.

Wer darf mitmachen?

Mitmachen dürfen alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Damit der Förderbetrag ausbezahlt werden kann, müssen Sie über ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz verfügen.

Dürfen auch Personen in Büros die Halogenleuchten entsorgen und Geld beantragen?

Solange Sie die Halogen-Stehleuchten mit LED-Leuchten auswechseln, dürfen Sie auch als Firma am Projekt teilnehmen.

Wo muss ich die Leuchte kaufen?

Sie dürfen die neue LED-Leuchte über die herkömmlichen Verkaufsstellen, wie Geschäfte, Händler oder – wenn Sie auf eine Beratung verzichten wollen – auch im Internet erwerben. Wichtig aber: Der Kaufbeleg (Quittung oder Rechnung) muss in CHF ausgestellt sein.

Wie viele Leuchten darf ich kaufen?

Pro Person dürfen maximal fünf Leuchten erworben werden. Für jede Leuchte müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Benutzen Sie dazu den Link, den Sie mit der automatischen E-Mail erhalten.

Wo muss ich die alte Leuchte entsorgen?

Sie können die alte Halogenleuchten in einem Fachgeschäft oder bei einer Sammelstelle entsorgen. Wichtig ist, dass Sie ein Foto von der Entsorgung aufnehmen.

Welche Unterlagen benötige ich als Nachweis?

Als Nachweis benötigen Sie zum einen ein Foto (beispielsweise mit dem Smartphone) von der Entsorgung der alten Halogen-Leuchte und zum anderen ein Foto der Quittung oder der Rechnung der neuen LED-Leuchte.

Was ist genau der Unterschied zwischen einer Lampe und einer Leuchte?

Die Lampe ist in der Fachsprache das Leuchtmittel, z. B. die Glühbirne oder die Leuchtstoffröhre. Die Leuchte hingegen ist das Gerät, in welche das Leuchtmittel (also die Lampe) eingesetzt wird und zur Beleuchtung dient.

Sind Halogenlampen nicht bereits verboten?

Die meisten Halogenlampen sind seit 2018 verboten. Die stabförmigen Halogenlampen mit Sockeltyp R7s, welche sehr hohe elektrische Leistungen (140 bis zu 1000 Watt) aufweisen, sind ab dem 1. September 2021 ebenfalls verboten. Weil es dafür keine brauchbaren LED-Lampen als Ersatz gibt, sollte man die ganze Leuchte entsorgen.

Ist es nicht unverhältnismässig, die ganze Leuchte zu entsorgen? Stichwort «Graue Energie»?

Die graue Energie für die Herstellung einer Stehleuchte beträgt etwa 150 kWh. Eine Lampe mit 300 Watt benötigt gleichviel Energie in 500 Stunden, brennt aber durchschnittlich 1000 Stunden im Jahr. Dies bedeutet, dass nach 6 Monaten die Leuchte energetisch amortisiert ist. Darum ist der Ersatz ökologisch sinnvoll.

Haben Sie Fragen zum Thema Beleuchtung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.